Gutachten & Expertisen

Gutachten dienen als Beweismittel oder zur Klärung des Sachverhaltes für die Ermittlung des Schadenverursachers.

Gutachten / Expertisen werden für viele alle Arten von Unstimmigkeiten resp. Streitigkeiten in Auftrag gegeben.

Die gängigsten Gutachten sind:

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Einzelschiedsgericht

Baumängel, Bauschäden, Schimmelbefall, Planungsfehler, nicht Erfüllung oder nur teilweise Erfüllung von Verträgen, Optische Mängel, Wassereintritte, Feuchtigkeit, Moos- und Algenbewuchs, Mangelhafte Beläge, Raumklima, Lärm, nicht Einhaltung von Normen und Vorschriften.

Für die Erstellung unserer Gutachten & Expertisen werden Sachverständige und Labore auf dem jeweiligen Gebiet beigezogenen.

Bau-Gutachten und Expertise

Privatgutachten

Bei Baurechtsstreitigkeiten kommt es darauf an, dass ein Privatgutachten die Baumängel feststellt und den Sachverhalt darstellt.

Privat- oder Parteigutachten werden in der Regel eingeholt, wenn eine Partei nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt, um eine Tatfrage zu beurteilen. Das Privatgutachten gilt als reine Parteibehauptung, nicht einmal als Beweismittel. Ein Privatgutachten kann ein Gerichtsgutachten in Frage stellen oder bestätigen.

Der Unterschied zum Gerichtsgutachten ist lediglich, dass es sich hier um einen privatem und nicht gerichtlichen Auftrag handelt.

Mit dem Privatgutachten wird ein Bericht über eine Tatfrage bei einer sachverständigen Person in Auftrag gegeben. Das Privatgutachten stellt kein vollstreckbares Urteil dar. Die unter den Parteien strittige Tatfrage wird auch nicht rechtskräftig beurteilt. Vielmehr geht es für die auftraggebende Partei darum, eine Einschätzung über eine technische, wissenschaftliche oder medizinische Frage einzuholen.

Schiedsgutachten

Die Frage wird immer wieder gestellt, wenn die Parteien ihren Konflikt aussergerichtlich lösen wollen. Erfahrungsgemäss ist die aussergerichtliche Beilegung eines Konflikts nicht nur kostengünstiger und zeitsparender als ein Gerichtsverfahren, sondern belastet auch die längerfristige Beziehung der Parteien weniger. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt, weshalb selbst im staatlichen Verfahren grundsätzlich zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor überhaupt ans Gericht gelangt werden kann.

Gerichtsgutachten

Das Gericht beauftragt den Gutachter.
Gutachten unterliegt freier Beweiswürdigung. Das Gutachten unterliegt freier Beweiswürdigung.Das Gericht muss Gutachten überprüfen.

Versicherungsgutachten

Wir erstellen für Sie als Versicherung Gutachten über Mängel, die bei einem Bauvorhaben auftreten können.

Auch zeigen wir Ihnen Lösungsvorschläge auf, um die Mängel effizient und kostengünstig zu beheben. Die Jubacon Spezialisten erstellen Schadengutachten für Gebäude und Bauteile sowie alle Gebäude- und Grundstücksbestandteile.

Die Ermittlung des Schadens, die Beurteilung zum Vorliegen von Mängeln und der Schadenursache, sowie die konzeptionelle Beschreibung zur Beseitigung vorhandener Mängel, stehen bei der Begutachtung im Vordergrund.

Wertminderung

Baumängel und/oder Bauschäden führen oft zu einer Wertminderung.

Wertminderungen auf Grund von Baumängeln und/oder Bauschäden können durch Abschläge nach Erfahrungswerten, unter Zugrundelegung von Bauteiltabellen oder auf der Grundlage von Schadensbeseitigungskosten berücksichtigt werden. Ein Abzug der vollen Schadensbeseitigungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Schaden unverzüglich beseitigt werden muss. Dabei ist ggf. ein Vorteilsausgleich („neu für alt“) vorzunehmen.

Unabhängig von der gewählten Verfahrensweise hat die Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden marktgerecht zu erfolgen; die Kostenanteile nach einer Bauteiltabelle sowie die Schadensbeseitigungskosten sind entsprechend den Wertverhältnissen am Wertermittlungsstichtag marktgerecht zu kürzen.

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Arten von Wertminderung:

Merkantiler Minderwert:
Selbst wenn Schäden repariert werden, werden die instandgesetzten Güter häufig unter Wert verkauft. Diesen Abschlag nennt man den merkantilen Minderwert. Wurde beispielsweise ein eklatanter Schimmel- oder Schwammbefall diagnostiziert und dieser umfassend beseitigt, können bei einem Kaufinteressenten dennoch Bedenken vorhanden sein, dass eine einst kontaminierte Immobilie nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit darstellt.

Wertminderung durch Altersentwertung:
Der Zustandswert bezeichnet den Wert des effektiven Zustands der gebauten Substanz unter Berücksichtigung des Gebäudealters sowie von ausstehenden oder ausgeführten baulichen Massnahmen.

Wir unterscheiden zwei Arten der Altersentwertung:
Die technische Altersentwertung stellt den Minderwert der einzelnen Bauteile (Rohbau, Installationen etc.) abhängig von deren Gesamtlebensdauer dar. Die wirtschaftliche Altersentwertung bezieht sich auf die Arti und Zweckmässigkeit (zeitgemässe Nutzung, Raumeinteilung, Ausbaustandard) eines Gebäudes.

Gutachten und Expertisen sind immer mit Kosten verbunden. Wichtig ist, hierbei vorgängig zu klären was das Ziel ist. Die besten und ausführlichsten Gutachten und Expertisen sind «nutzlos» wenn keine zahlungsfähige, solvente Gegenpartei im Raum steht.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung zum besten Vorgehen.

Wir helfen gerne weiter.

Als unkompliziertes und modernes Unternehmen setzen wir auf hohes Fachwissen und Zuverlässigkeit, sowie jene Kundennähe und Beratung, die Sie als anspruchsvoller Kunde von uns erwarten. Ein transparenter Austausch ist die Basis, um ein klares Bild der Ansprüche und Ziele unserer Kunden zu erhalten.

KONTAKT